Fachlehrgänge Testamentsvollstreckung
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Sonntag - Montag, 03.11. - 04.11.2024 in Kassel-Wilhelmshöhe
9.30 - 17.30 Uhr
Optionales Testat am 05.11.2024
Geprüfter Testamentsvollstrecker (BDN)
Für die Verleihung und Führung der Bezeichnung Geprüfter Testamentsvollstrecker (BDN) beachten Sie bitte die Verleihungsrichtlinien des Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) e.V.
Zielgruppe
Der Lehrgang vermittelt Ihnen als Nachlasspfleger sämtliche Grundlagen der Tätigkeit des Testamentsvollstrecker in einem kompakten Wochenkurs. Auch Betreuer, die eine Erweiterung ihrer Tätigkeit auf Testamentsvollstreckungen anstreben, erhalten einen idealen Einstieg. Der Lehrgang besteht aus zwei Schulungstagen. Am dritten Tag findet vormittags ein dreistündiges schriftliches Testat statt, mit dessen erfolgreicher Teilnahme der Teilnehmer den Nachweis der notwendigen Kenntnisse erbracht hat, um als Mitglied des Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) e.V. und "Geprüfter Nachlasspfleger (BDN)" dort die Führung der Bezeichnung "Geprüfter Testamentsvollstrecker (BDN) " zu beantragen.
Lehrgangsinhalte
Der Lehrgang vermittelt Ihnen mit hohem Praxisbezug die Grundlagen der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers. Im Einzelnen werden folgende Themen behandelt:
1. Wegweiser durch den Paragraphendschungel
- Ernennung des Testamentsvollstreckers - Grundsätzliches zur Stellung des Testamentsvollstreckers und zum Zweck der Anordnung
- Allgemeine Voraussetzungen
- durch den Erblasser durch Testament
- Bestimmung durch Dritten
- Bestimmung durch den Testamentsvollstrecker selbst für Nachfolger oder Mitvollstrecker
- durch das Nachlassgericht
- Unwirksamkeit der Ernennung
- Geschäftsunfähigkeit u.Ä.
- Antritt des Amtes
- Annahme und Ablehnung
- Allgemeine Voraussetzungen
- Aufgabe des Testamentsvollstreckers
- Regelfall: Abwicklungsvollstreckung
- Ausführung letztwilliger Verfügungen
- Auseinandersetzung des Nachlasses
- Befugnisse hierfür – jedoch beschränkt durch seine Aufgabe
- nur bis zur Ausführung der Erblasseranordnungen und Erbauseinandersetzung:
- Standardmäßig kraft Gesetzes:
- Verwaltung des Nachlasses hierfür
- Eingehung von Verbindlichkeiten
- Änderung der Befugnisse durch Anordnung des Erblassers:
- Anordnung erweiterter Verpflichtungsbefugnisse durch den Erblasser
- Anordnung von Beschränkungen der Rechte durch den Erblasser
- Befugnisse hierfür – jedoch beschränkt durch seine Aufgabe
- Verwaltungsvollstreckung
- nur Verwaltung des Nachlasses ohne Auseinandersetzung, Aufgabe nicht Erbauseinandersetzung!
- Befugnisse entsprechend der Zwecksetzung
- Dauervollstreckung
- Verwaltung und Erledigung sonst zugewiesener Aufgaben, insbesondere die Auseinandersetzung
- Befugnisse
- Verwaltung und Erledigung sonst zugewiesener Aufgaben, insbesondere die Auseinandersetzung
- Regelfall: Abwicklungsvollstreckung
- Zeitliche Grenze
- nur für Verwaltungs- bzw. Dauertestamentsvollstreckung nach § 2209 BGB: grundsätzlich 30 Jahre
- Verfügungsbeschränkung des Erben
- keine Verfügungsbefugnis des Erben
- Schutz des gutgläubigen Erwerbers:
- Prozessführungsbefugnis des Testamentsvollstreckers
- bei Aktivprozessen
- für Passivprozesse
- Eigengläubiger des Erben
- keine Pfändung bezüglich verwalteten Nachlass
- Pflichten gegenüber den Erben
- Nachlassverzeichnis
- ordnungsgemäße Nachlassverwaltung
- Überlassung von Nachlassgegenständen
- Rechnungslegungspflicht, Rechtsverhältnis zum Erben
- Haftung
- Abdingbarkeit
- Vergütung
- Besondere Arten der Testamentsvollstreckung
- Nacherbenvollstreckung
- Vermächtnisvollstreckung
- Mehrheit von Testamentsvollstreckern
- Beendigung des Amtes
- erloschen durch Tod, Geschäftsunfähigkeit
- Kündigung
- Entlassung
- Akteneinsicht
2. Einführung in das erforderliche Wissen anhand eines Praxisfalls
„Durchspielen“ eines Praxisfalls
- Der Beginn des Amtes
- Nachweis des Amtes
- Die Konstituierung des Nachlasses
- Die ordnungsgemäße Nachlassverwaltung durch den Testamentsvollstrecker
- Informationspflichten: Benachrichtigung, Auskunft, Rechnungslegung
- Testamentsvollstreckung und Vollmachten
- Beendigung der Testamentsvollstreckung
- Die Vergütung des Testamentsvollstreckers - Grundlagen
Ihr Referent: Dr. Michael Bonefeld | München
Rechtsanwalt Dr. Michael Bonefeld ist zugleich Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht. Er ist Autor und Co-Autor zahlreicher wissenschaftlicher Aufsätze und Bücher, die mittlerweile als Standardwerke in der Fachliteratur bezeichnet werden dürfen, insbesondere des Werks "Testamentsvollstreckung", 5. Aufl. 2022. Er veröffentlicht regelmäßig Fachaufsätze zum Erbrecht und den Schnittstellen in den führenden Fachzeitschriften.
Als Dozent beschäftigt er sich naturgemäß mit der gesamten Rechtsprechung auf diesem Gebiet, so dass auch eine stete Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung in der Berufspraxis gewährleistet ist. Nicht selten haben seine Veröffentlichungen die Rechtsprechung beeinflusst.
Rechtsanwalt Dr. Michael Bonefeld ist zugleich Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht. Er ist Autor und Co-Autor zahlreicher wissenschaftlicher Aufsätze und Bücher, die mittlerweile als Standardwerke in der Fachliteratur bezeichnet werden dürfen, insbesondere des Werks "Testamentsvollstreckung", 5. Aufl. 2022. Er veröffentlicht regelmäßig Fachaufsätze zum Erbrecht und den Schnittstellen in den führenden Fachzeitschriften.
Als Dozent beschäftigt er sich naturgemäß mit der gesamten Rechtsprechung auf diesem Gebiet, so dass auch eine stete Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung in der Berufspraxis gewährleistet ist. Nicht selten haben seine Veröffentlichungen die Rechtsprechung beeinflusst.
Das Tagungshotel: Schlosshotel Bad Wilhelmshöhe in Kassel
Investition für Ihre Aus- und Fortbildung:
Sonderpreis für Mitglieder im BDN und BDR
599 EUR (zzgl. 19% Umsatzsteuer) = 712,81 EUR (inklusive Skript und Tagungsverpflegung)
optional: zweistündiges Testat am Folgetag:
70 EUR (zzgl. 19% Umsatzsteuer) = 83,30 EUR
Preis für Nichtmitglieder
859 EUR (zzgl. 19% MwSt.) = 1.022,21 EUR (ohne Testat)