Seminarbedingungen (Stand 01.01.2021)
- Anmeldungen sind nur bis 10 Tage vor Seminar-/Lehrgangsbeginn möglich und können bis sechs Wochen vor Seminar-/Lehrgangsbeginn widerrufen werden, danach fällt die volle Teilnahmegebühr an. Der Widerruf bedarf der Schriftform. Für eine Stornierung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs bei der NachlassAkademie. Alternativ kann eine Ersatzperson gestellt werden.
- Sie erhalten – wenn noch Plätze frei sind – eine Buchungsbestätigung. Die individuelle Begrenzung der Teilnehmerzahl stellt sicher, dass Sie optimal von der Veranstaltung profitieren. Der Teilnehmer erhält eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung. Für die Anerkennung als Pflichtfortbildung bei den Rechtsanwaltskammern nach § 15 FAO übernimmt die NachlassAkademie keine Gewähr.
- Seminarteilnehmern steht bis ca. acht Wochen vor dem Seminarbeginn unter dem Buchungshinweis „NachlassAkademie“ ein Zimmerkontingent im Tagungshotel zum Selbstabruf zur Verfügung. Es ist nicht auszuschließen, dass Sie bei Buchung über ein anderes Reservierungssystem (Internet) oder bei kurzfristigen Sonderangeboten einen günstigeren Preis erzielen.
- Die während des Seminars ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Einwilligung der NachlassAkademie vervielfältigt werden. Die Haftung für die Inhalte der Seminarvorträge oder der begleitenden Arbeitsunterlagen ist ausgeschlossen. Testate bleiben Eigentum der NachlassAkademie.
- Die Seminar-/Lehrgangsgebühren werden neun Wochen vor Beginn fällig.
- Wir behalten uns die Absage von Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl (spätestens zwei Wochen vor Beginn) oder bei Ausfall eines Referenten, Hotelschließung oder höherer Gewalt vor. Ein Referentenwechsel, unwesentliche Änderungen im Veranstaltungsablauf oder eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Bei einer Absage durch uns, erstatten wir umgehend die bezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der NachlassAkademie.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Emsdetten. Die Seminarangaben zu Ort, Ablauf und Referenten erfolgen vorbehaltlich kurzfristig erforderlich werdender Änderungen. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Die Richtlinien des Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) e.V. für die Verleihung der Bezeichnungen Geprüfter Nachlasspfleger (BDN) und Zertifizierter Nachlasspfleger (BDN) (Verleihungsrichtlinien) für Mitglieder des BDN e.V. verlangen den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse auf dem Gebiet der Nachlasspflegschaft, Nachlassverwaltung und sonstiger Pflegschaften im Sinne des BGB und FamFG, die durch ein bestandenes Testat des entsprechenden Fachlehrgangs nachgewiesen werden kann. Für die Führung der Bezeichnung Zertifizierter Nachlasspfleger (BDN) ist darüber hinaus der Nachweis entsprechender Praxiserfahrung notwendig, Einzelheiten regeln die genannten Verleihungsrichtlinien, die hier abrufbar sind.